Handwerker zu beauftragen, birgt Streitpotenzial. Hohe Rechnungen, mangelhafte Arbeiten und Terminverzögerungen sind Klassiker. Der aktuelle Handwerkermangel verschärft das Problem. Die Lösung: Klare Absprachen treffen.
Betrieb finden
Bester Tipp: Man sollte möglichst einen ortsansässigen Betrieb beauftragen, denn der lebt von der Mundpropaganda. Einen schlechten Ruf können sie sich kaum leisten. Zudem reduzieren sich oft die Kosten, wenn die Wege nicht weit sind. Auf der Suche nach dem passenden Handwerker können Tipps von Nachbarn und Bekannten weiterhelfen.
Auch die Handwerkskammern helfen weiter. So bietet zum Beispiel die Handwerkskammer für München und Oberbayern auf ihrer Internetseite unter der Rubrik Service-Center eine Handwerkersuche an. Dabei kann man zumindest erfahren, welche Betriebe es in der Nähe gibt.
Mangel
„Jede Verknappung ruft unseriöse Anbieter auf den Plan“, sagt Simone Bueb, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Genauso verhält es sich gerade mit Handwerkern. In Deutschland gibt es einen akuten Mangel. Obendrein schlagen sich die Folgen der Pandemie und des Ukraine-Krieges in Form von Lieferengpässen, hohen Materialkosten und gestiegenen Energiepreisen nieder, die auch die Kunden zu spüren bekommen. Das öffnet Türen für jene, die die Arbeit rasch und zu günstigen Preisen anbieten, aber am Ende gar keine Experten für die auszuführenden Arbeiten sind. „Verbraucher sollten immer prüfen, ob es sich um einen Innungsbetrieb handelt, ob ein Meisterbrief vorliegt und ruhig auch fragen, wie das günstige Angebot zustande kommt“, rät Bueb.
Auch wenn sich die Kosten für Handwerkerleistungen und Material erhöht haben, muss die Erhöhung angemessen bleiben. „Eine Verdopplung oder gar Verdreifachung des sonst üblichen Preises ist sicher zu hoch gegriffen“, sagt Bueb.
Notdienste
Die meisten Handwerks- betriebe liefern einwandfreie Arbeit ab, von der Beauftragung bis zur Ausführung und Abrechnung. Aber es gibt auch immer wieder Ärger um mangelhaft ausgeführte Arbeiten, Unpünktlichkeit oder überhöhte Rechnungen, gerade wenn Notdienste beauftragt werden. Die Expertin rät zur Vorsorge: „Eine Telefonnummer vom ortsansässigen Handwerker, der auch Notdienste macht, zu hinterlegen, bewahrt einen davor, in Hektik den Erstbesten zu beauftragen.“ Im Notfall sollte man am Telefon gleich nach dem Preis fragen, auch für die Anfahrt. Am besten ruft man noch zwei weitere Notdienste an, um Preise zu vergleichen.
Auftrag
„Meistens gibt es dann Ärger, wenn es keine genaue Beauftragung und unklare Absprachen zwischen Kunde und Handwerker gibt“, hat Bueb erfahren. Ein Kostenvoranschlag schützt davor, „er erlaubt weitgehend Kostenkontrolle“. Zwar kann der Preis am Ende doch um 15 bis 20 Prozent höher liegen, aber darüber muss der Handwerker den Kunden vorab informieren und die Kostensteigerung begründen. Verwendete Materialien, Stückzahlen, Maße und die konkreten Handwerkerleistungen sollten detailliert aufgeführt sein. Ein Kostenvoranschlag ist übrigens kostenlos und der Kunde darf auch mehrere einholen.
Noch sicherer für den Kunden ist die Vereinbarung eines Festpreises, der dann nicht überschritten werden darf. Allerdings lassen sich nicht viele Handwerker darauf ein. Außerdem kann man davon ausgehen, dass der Betrieb, der es doch tut, großzügig kalkuliert, um auf der sicheren Seite zu sein. Der Kunde darf zwar davon ausgehen, dass der Betrieb im Vertrag den Bruttopreis nennt und nicht noch nachträglich die Mehrwertsteuer dazu kommt. Aber nachfragen schadet nicht.
Dritte Variante der Auftragsvergabe ist die Abrechnung nach Stunden. Der Betrieb wird also nach Aufwand bezahlt. Dabei ist es besonders wichtig, sich vorab über alle anfallenden Kosten aufklären zu lassen: Stundensätze, Fahrtkosten, Erschwerniszulagen und so weiter. Verbindliche Regeln für die Stundensätze gibt es übrigens nicht. Sie variieren von Branche zu Branche und von Region zu Region. Ein grober Richtwert sind 40 bis 65 Euro, die Umsatzsteuer von 19 Prozent kommt noch dazu. Welche Preise in welcher Branche üblich sind, kann man bei der Handwerksinnung erfahren.
Abnahme
Nach getaner Arbeit gilt es, die Handwerkerleistung zu prüfen und eventuelle Mängel nachbessern zu lassen, und zwar bevor man die Rechnung bezahlt. „Akzeptiert der Kunde stillschweigend die Arbeit und bezahlt, gilt die Arbeit als abgenommen und es wird schwieriger, später eine Reklamation geltend zu machen“, sagt Bueb. Wenn die Arbeit schlecht gemacht ist, darf der Handwerker nachbessern. Dazu sollte der Auftraggeber ihn schriftlich auffordern und eine Frist zur Erledigung setzen, 14 Tage sollten genügen. Reagiert der Handwerker nicht auf eine wiederholte Aufforderung, darf man einen anderen Betrieb beauftragen. Die Kosten gehen zulasten des Verursachers.
Oft bemerkt man fehlerhafte Arbeit nicht bei der Abnahme, sondern erst später. Dann kann sich der Kunde auf die Gewährleistungspflicht berufen, die auch bei Handwerkerleistungen gilt – und zwar zwei Jahre lang ab dem Tag der Abnahme. Bei Arbeiten an einem Bauwerk (Neubau oder Erweiterung der Gebäudesubstanz) gelten sogar fünf Jahre.
Rechnung
Wird nach Stunden abgerechnet, sollte der Kunde wissen, dass angefangene Stunden nicht einfach auf volle aufgerundet werden dürfen. Es muss minutengenau abgerechnet werden. Allenfalls darf auf fünf oder zehn Minuten aufgerundet werden. In der Praxis wird am Abend nach getaner Arbeit der Auftraggeber gebeten, einen Regiezettel zu unterzeichnen. Das sollte er nur tun, wenn die Stundenzahl stimmt und er mit der geleisteten Arbeit zufrieden ist. Wenn einem die Rechnung insgesamt überteuert vorkommt, sollte man ruhig zunächst „unter Vorbehalt“ zahlen. Das sollte man schriftlich bei einer Überweisung oder Barzahlung fixieren. „Dieser Zusatz versetzt den Kunden in eine bessere Lage“: Jetzt muss der Handwerker nachweisen, wie die hohen Kosten zustande kommen.
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Das mehrseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 52 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 20. April. Oder Sie senden einen mit 1,00 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,60 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Handwerker beauftragen“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie schicken eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de.