Ein neu gekaufter Reifen muss nicht immer frisch aus der Fabrik gerollt sein. Der ADAC rät auf seiner Seite dazu, dass Neureifen besser nicht älter als zwei Jahre alt sind. Kunden sollten sich das bereits bei der Auftragsvergabe verbindlich bestätigen lassen. Laut ADAC können sich auch die technischen Eigenschaften von ungenutzten Neureifen über die Jahre negativ verändern. Sie altern wie auch wenig benutzte durch chemische und physikalische Einflüsse. Allerdings gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zum Alter weder beim Neukauf noch beim Betrieb. Auch ohne sichtbare Beschädigungen und mit noch genug Restprofil rät der ADAC, Winterreifen älter als acht Jahre auszutauschen und Sommerreifen nicht länger als acht bis zehn Jahre lang zu fahren. Der Herstellungszeitpunkt mit Produktionswoche und Jahr lässt sich ablesen an einer vierstelligen Ziffernfolge am Ende der sogenannten DOT-Nummer an der Reifenflanke. So steht etwa „1120“ für die elfte Woche im Jahr 2020.