Der Eintrag der Grundschuld ist für die geldgebende Bank eine Art Pfandrecht. Doch ist das Darlehen einmal zurückgezahlt, wird das nicht automatisch im Grundbuch vermerkt. Darauf weist die Notarkammer Brandenburg hin. Stattdessen müssen dem Grundbuchamt zustimmende Erklärungen von Bank und Eigentüme
Dieser Artikel (ID: 1833995) ist am 15.04.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39).