Grundsätzlich ist die Haftung unabhängig von der Antriebsart, nur bei den Versicherungsprämien könnte es sich bemerkbar machen. Brandschäden an den Autos der Nachbarn bezahlt grundsätzlich deren Teilkasko. Verursachen Sie den Schaden durch Fahrlässigkeit, bezahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung.
Bei Ihren Stellplätzen kommt es drauf an: Sind sie Teil des Gemeinschaftseigentums wie die Tiefgarage, sind sie über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Sind sie Ihr Privateigentum, müssten Sie sie getrennt versichern. Schäden an den Stellplätzen Ihrer Nachbarn, der Tiefgarage im Allgemeinen oder dem ganzen Haus trägt die gemeinsame Gebäudeversicherung. Beschädigt ein Feuer auch noch Nachbarhäuser, kommt dafür die Haftpflicht- bzw. die Gebäudeversicherung Ihrer Eigentümergemeinschaft auf.