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Nießbrauch auch bei Aktien?

von Redaktion

Der Nießbrauch an Wertpapiervermögen ist in der Tat ein sehr probates Mittel, um Steuern in der Familie zu sparen. Hierzu ein einfaches Beispiel: Der Vater möchte einem Kind ein Depot im Wert von einer Million Euro übertragen, die Mutter (50 Jahre alt) soll den lebenslangen Nießbrauch erhalten. Die Rendite des Depots liegt im Durchschnitt bei vier Prozent. In diesem Falle liegt nach den steuerlichen Bewertungsmethoden der Wert des Nießbrauchs der Mutter bei etwas über 600 000 Euro, dieser Wert ist von der Schenkung an das Kind abzugsfähig, sodass der Freibetrag des Kindes von 400 000 Euro ausreicht, um das Ganze steuerfrei zu stellen.

Bei der Mutter wiederum gibt es den allgemeinen Ehegattenfreibetrag von 500 000 Euro, sodass sie für den erhaltenen Nießbrauch nur rund 11 000 Euro Schenkungsteuer bezahlen muss. Würde das Depot hingegen ohne Nießbrauch an das Kind geschenkt, so entstünde Schenkungsteuer von 90 000 Euro.

Aber Vorsicht! Es gibt etliche Fallstricke, auf die man achten muss. Der Schenkungsvertrag sollte daher durch einen Fachanwalt aufgesetzt werden! Die Einschaltung eines Notars ist hingegen nicht erforderlich, es genügt, die Schenkung binnen drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen.

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