Die Zeit der billigen Bauzinsen ist vorbei. Binnen kürzester Zeit haben sich die Kreditkosten gut verdreifacht, was die monatliche Belastung erheblich steigen lässt. Für viele Familien ist damit der Traum von den eigenen vier Wänden auch schon wieder ausgeträumt. Hier setzt das Bayern-Darlehen an. Dank des Zinsverbilligungsprogramms wird die Finanzierung von Haus oder Wohnung wieder erschwinglicher. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss man allerdings einige Bedingungen erfüllen. Hier die Details.
Wer kann das Darlehen beantragen?
Das Darlehen erhalten Haushalte, die in Bayern ein Familienheim zur Selbstnutzung durch Neubau, Änderung oder Erweiterung schaffen oder kaufen und die die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung einhalten.
Wo liegt die Einkommensgrenze?
Für einen Vier-Personen-Haushalt mit zwei Kindern bei 56 500 Euro. Das entspricht etwa einem Jahresbruttoeinkommen von 81 000 Euro.
Kann man das Darlehen auch bekommen, wenn man schon mit einem Neubau begonnen oder schon eine Wohnung gekauft hat?
Nein, es werden nur Vorhaben gefördert, mit denen noch nicht begonnen wurde. Als Vorhabenbeginn gelten der Baubeginn beziehungsweise der Abschluss des Kaufvertrags.
Welches Kreditvolumen wird vergeben?
Das Darlehen beträgt bis zu einem Drittel der Gesamtkosten. Zu den Gesamtkosten zählen die Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten, beim Erwerb neben dem Kaufpreis die Nebenkosten (zum Beispiel Notar- und Grundbuchkosten).
Welche Konditionen werden angeboten?
Es werden drei Laufzeiten angeboten: zehn, 15 und 30 Jahre. Der Zinssatz wird um 1,5 (beim Neubau; Ersterwerb) bzw. zwei Prozentpunkte (beim Erwerb bestehender Immobilien) gegenüber dem Marktzins vergünstigt. Die Tilgung beträgt bei der zehn- bzw. 15-jährigen Laufzeit ein Prozent pro Jahr. Bei der 30-jährigen Laufzeit erfolgt die Tilgung des Darlehens innerhalb dieses Zeitraums.
Was muss man noch wissen?
Das Darlehen ist nachrangig, also hinter einem Kredit einer Geschäftsbank oder Sparkasse, zu sichern.
Muss man Eigenkapital nachweisen?
Ja, Eigenkapital muss in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten eingebracht werden, in Ausnahmefällen können aber auch 15 Prozent reichen.
Wer bietet die Kredite an?
Die Darlehen sind bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) zu beantragen und werden von der BayernLabo ausgereicht. Mehr Infos unter: www.bayernlabo.de.
Wie sehen Experten das Bayern-Darlehen?
Im Raum München, so die Einschätzung von Experten Münchner Geldinstitute, könnte durch die vorgegebenen Einkommensgrenzen das Bayern-Darlehen als Förderinstrument verpuffen. „Doppelverdiener liegen hier in der Regel über den 81 000 Euro brutto.“ Aber bayernweit könne das schon anders aussehen, da die Einkommen in anderen Regionen wie zum Beispiel in Franken oder der Oberpfalz im Schnitt deutlich niedriger seien. Positiv bewerten die Experten, dass durch das Darlehen bis zu einem Drittel der Gesamtkosten finanziert werden können. Außerdem seien die angebotenen Zinssätze bzw. Zinssenkungen wirklich attraktiv. „Das könnte die monatliche Belastung schon um etliche hundert Euro senken“, so ein Finanzierungsfachmann.
Welche Wirkung wird das Darlehen entfalten?
„Das ist noch völlig offen“, so ein Banken-Experte, „Wir sind alle gespannt, ob dadurch wirklich mehr Immobilieninteressenten neu bauen oder ein Haus oder eine Wohnung kaufen.“ In zwei, drei Wochen wisse man mehr.
MATTHIAS SCHNEIDER WOLFGANG DE PONTE