Unklare Verkehrslage: Alle müssen aufpassen

von Redaktion

Wenn wegen eines Hindernisses auf der Straße der Verkehr stockt und teils stillsteht, gilt für alle: besonders umsichtig agieren. So muss etwa auch das erste Fahrzeug hinter dem Hindernis vor dem Ausscheren zum Vorbeifahren prüfen, ob nicht vielleicht schon ein Auto weiter hinten ein Überholmanöver begonnen hat. Und umgekehrt müssen Überholende in so einer Situation Abstand halten und darauf achten, ob nicht jemand, der näher am Hindernis steht, zum Vorbeifahren ausschert. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 74/22), über das der ADAC berichtet.

In dem Fall war eine Frau in ihrem Auto auf einer Landstraße auf eine Ampel zugefahren, als ein stehender Lieferwagen mit angeschaltetem Warnblinker die Straße blockierte. Sie hielt zunächst an. Eine Autofahrerin dahinter begann dann, die Frau vor ihr und den Lieferwagen zu überholen. Aber auch die Vorderfrau setzte ungefähr in dem Moment zum Vorbeifahren am Hindernis an. Dabei stießen die beiden Autos zusammen. Das Gericht entschied, dass der entstandene Schaden hälftig geteilt werden muss.  dpa

Artikel 5 von 6