LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Brauchen wir einen Notar?

von Redaktion

Sie und Ihre Frau können Ihr Berliner Testament – auch wenn dieses in Form einer notariellen Beurkundung vorliegt – jederzeit handschriftlich ändern oder ergänzen, ohne (erneut) zum Notar zu müssen. Die Änderung muss allerdings in Form eines gemeinschaftlichen Testaments erfolgen. Hierfür genügt, dass ein Ehegatte das Testament eigenhändig schreibt und unterschreibt und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mit unterzeichnet. Den Inhalt dieses gemeinsamen Testaments können Sie frei gestalten, entweder dadurch, dass Sie lediglich die Regelungen zu Ihrem bestehenden Berliner Testament ergänzen, indem Sie nur dieses Vermächtnis zugunsten Ihrer Enkeltöchter formulieren. Oder Sie heben das Berliner Testament vollständig auf und formulieren in dem neuen gemeinsamen Testament alle Regelungen neu. Das Testament sollten Sie in die amtliche Verwahrung zum Nachlassgericht geben, womit sichergestellt ist, dass dieses Testament im Todesfall von Amts wegen auch eröffnet wird. Auch hierzu bedarf es nicht der Hilfe des Notars, das können Sie selbst veranlassen bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Nachlassgerichts gegen Gebühr für die Hinterlegungsstelle und Registrierung im zentralen Testamentsregister.

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