LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Enkelin soll das Haus bekommen

von Redaktion

Für die Beantwortung der Frage gehe ich davon aus, dass die Immobilie weiterhin im Alleineigentum des Ehemannes steht und bei einem Versterben des Ehemannes die Enkelin die Immobilie erhalten soll.

Wenn die Enkelin nach dem Großvater die Immobilie erhalten soll, ist eine vollständige Steuerbefreiung aufgrund der Familienheimregelung nur möglich, wenn der Vater oder die Mutter der Enkelin, je nachdem welcher Elternteil das Kind des Erblassers ist, bereits verstorben ist. Dazu müsste außerdem neben anderen Voraussetzungen eine unverzügliche Eigennutzung der Enkelin vorliegen. Ansonsten greift die allgemeine Freibetragsregelung, nach der der Enkelin ein Freibetrag in Höhe von 200 000 Euro zusteht. Dieser Freibetrag gilt für alle Schenkungen des Großvaters und für den Erbfall innerhalb von zehn Jahren.

Ob eine andere Konstruktion denkbar ist, lässt sich aufgrund des unklaren Sachverhalts nur individuell klären.

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