Geld statt freier Zeit: Wer sich das wünscht, würde sich den Urlaub vielleicht gerne vom Arbeitgeber auszahlen lassen. Doch Urlaubstage dürfen nicht gegen Geld getauscht werden. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Urlaub dient laut Bundesurlaubsgesetz der Erholung. Genommen werden müssen
Dieser Artikel (ID: 1841881) ist am 28.04.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 37), Wasserburger Zeitung (Seite 37), Mangfall-Bote (Seite 37), Chiemgau-Zeitung (Seite 37), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 37), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 37), Neumarkter Anzeiger (Seite 37).