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Hausverwaltung darf Lastschrift fordern
Die Verhängung einer Sondergebühr für die Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren ist nur dann möglich, wenn der Eigentümer zur Zahlung des Wohngeldes per Lastschriftverfahren verpflichtet ist. Eine solche Verpflichtung kann sich aus der Gemeinschaftsordnung ergeben oder auch durch eine entsprechende