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Wird ein Darlehen versteuert?

von Redaktion

Aufgrund der zinslosen Darlehensgewährung unter nahen Angehörigen und der daraus resultierenden Zinsersparnis kann eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung vorliegen, die gegebenenfalls Schenkungsteuer auslöst. Damit es zu keinem schenkungsteuerpflichtigen Vorgang kommt, müsste das Darlehen als „fremdüblich“ gelten. Das heißt, der Darlehensgeber muss das Darlehen zu den gleichen Konditionen gewähren, wie es zwei fremde Personen vereinbart hätten. Für das Darlehen ist also ein marktüblicher Zinssatz zu vereinbaren, der auch tatsächlich zu zahlen ist.

Wird die Darlehenshingabe dementsprechend durchgeführt, kann in der Regel keine Schenkung angenommen werden. Der Darlehensgeber muss die vereinnahmten Zinsen allerdings der Kapitalertragsteuer unterwerfen. Besteht die Absicht, das Haus zu vermieten und erzielt der Darlehensnehmer daraus Einkünfte, kann er die gezahlten Zinsen im Gegenzug als Werbungskosten geltend machen. Im Falle eines zinslosen Darlehens kommt es in Höhe der Zinsersparnis zu einer Schenkung. Wenn diese jedoch unter dem Freibetrag liegt, fällt keine Schenkungsteuer an. Allerdings ist der Freibetrag zwischen Geschwistern sehr gering.

Ein privat abgeschlossener Darlehensvertrag muss in der Regel keine besondere Form erfüllen. Doch es ist auch unter Geschwistern ratsam, alles schriftlich in einem Vertrag festzuhalten. So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden. Hier kann ein Steuerberater behilflich sein.

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