Kann man Urlaub verschenken?

von Redaktion

Man selbst hat keine Reisepläne mehr, aber noch viele Urlaubstage übrig. Die Kollegin könnte zusätzliche freie Tage hingegen gut gebrauchen. Ihr die eigenen Urlaubstage zu überlassen, klingt nach einer netten Idee. Doch können Arbeitnehmer ihre Urlaubstage überhaupt verschenken? Zunächst einmal gilt: Arbeitnehmer sind laut Arbeitsvertrag verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen – und zwar höchstpersönlich. „Das bedeutet zum einen, dass man keine Dritten, auch keine Arbeitskollegen, mit der ersatzweisen Erbringung der Arbeitsleistung beauftragen kann“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. „Aber auch, dass weder Urlaub noch Überstunden einfach so auf Kollegen übertragen werden können.“

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