LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Können wir die Steuer verrechnen?
Doris W.: „Ich würde gern wissen, ob Erbschaftsteuer über einen längeren Zeitraum bei der Einkommensteuer absetzbar ist. 2022 und 2023 mussten wir insgesamt 1,07 Millionen Euro Erbschaftsteuer bezahlen, da die Steuerklasse II (Geschwister) entstanden ist.“
Angefallene und bezahlte Erbschaft- und Schenkungsteuern dürfen als Personensteuern nach dem Einkommensteuergesetz weder bei den einzelnen Anlagen, zum Beispiel als Werbungs- oder Anschaffungskosten, noch als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Eine Verrechnungsmöglichke