Günter P.: „Ich bin in 2. Ehe verheiratet. Meine erste Frau ist verstorben. Aus dieser Ehe stammen drei Kinder. Meine jetzige Frau hat keine Kinder. Wird sie ein Pflegefall und ihr Vermögen ist aufgebraucht, müssen dann Ihre Stiefkinder, (meine Kinder) oder ich für die Pflegekosten aufkommen?“
Die Unterhaltspflicht und die damit zusammenhängende Pflegekostentragung betrifft gem. § 1601 BGB nur Verwandte in gerader Linie. Da Ihre Kinder mit Ihrer Frau nicht blutsverwandt sind – und vermutlich auch nicht adoptiert wurden – , trifft Ihre Kinder keine Unterhaltspflicht und damit auch keine Pflicht zur Kostentragung der Pflege. Allerdings sind Sie als Ehemann verpflichtet die Pflegekosten zu tragen, soweit diese nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden. Allerdings muss Ihnen von Ihrem Einkommen ein monatlicher Selbstbehalt bleiben.