LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie löschen wir das Wegerecht?

von Redaktion

Aufgrund der Fragestellung gehe ich davon aus, dass das Wegerecht zugunsten eines Nachbargrundstücks eingetragen ist. Wenn das eingetragene Recht für dieses Nachbargrundstück keinen Vorteil mehr hat, da der Zugang dauerhaft über eine öffentliche Fläche möglich ist, besteht je nach den Umständen des Einzelfalls gegebenenfalls ein Anspruch auf Löschung des Wegerechts im Grundbuch.

Es kann gegenüber dem Grundbuchamt angeregt werden, dass dieses die Löschung von Amts wegen vornimmt. Es kann aber auch notwendig werden, dass vom Eigentümer des Nachbargrundstücks die Erteilung einer Löschungsbewilligung verlangt und notfalls eingeklagt wird. Der Vater muss als früherer Eigentümer des belasteten Grundstücks keine Erklärung abgeben.

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