LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Was von der Energiepauschale bleibt
Die Energiepreispauschale (EPP) ist einerseits steuerpflichtig, andererseits aber von Abgaben zur Sozialversicherung befreit. Dies bedeutet, dass sich im Monat der Auszahlung – in der Regel war dies im September 2022 – das Bruttogehalt um 300 Euro erhöht hat und sodann entsprechend den persönlichen