Ein Jahr Pause

von Redaktion

VON ANNETTE JÄGER

Ein Jahr Pause

Viele junge Leute legen ein Jahr Auszeit zwischen zwei Lebensabschnitten ein – um sich zu orientieren, wo es beruflich hingehen soll, um Lebenserfahrung zu sammeln oder auch um Wartesemester an der Uni zu überbrücken. Wer eine solche Auszeit plant, sollte sich vorher informieren, welche Konsequenzen das nach sich zieht. „Je nach Beschäftigung im Pausenjahr kann die kostenlose Familienversicherung oder die Kindergeldzahlung enden“, sagt Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Beschäftigung nichts mit Bildung zu tun hat, man viel Geld durch Jobben verdient und noch kein konkreter Termin für einen Studienbeginn oder den Start einer Ausbildung feststeht. Wenn das Kindergeld von monatlich 250 Euro entfällt und obendrein Sozialabgaben und Steuern anfallen, wundern sich viele junge Leute, wie teuer so ein Jahr werden kann.

Was man tun kann

Typische Beschäftigungen in dem Pausen-Jahr:

. Freiwilligendienst

Ein derartiger Dienst findet meist im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich statt, im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Meist sind es junge Erwachsene zwischen 18 und 26 Jahren, die sich für einen Freiwilligendienst melden. Die meisten von ihnen laufen über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Zu den Freiwilligendiensten gehören der Bundesfreiwilligendienst (BFD), der seit 2011 den Zivildienst ersetzt, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Freiwilligendienste (nicht den Bundesfreiwilligendienst) kann man auch im Ausland absolvieren.

. Praktikum

Betriebliche Praktika eignen sich für junge Leute, die noch nicht genau wissen, was sie später einmal machen wollen. Die Dauer ist individuell vereinbar, manche Praktika werden bezahlt, andere nicht. Bei unbezahlten läuft die Familienversicherung weiter, sofern man unter 23 Jahren ist.

. Au-Pair

Wer als Au-Pair ins Ausland geht, hilft meist in erster Linie bei der Kinderbetreuung. Die Arbeit ist auf 30 Stunden die Woche begrenzt. Es gibt Aufenthalte von drei, sechs oder zwölf Monaten. Meisten gibt es ein Taschengeld zwischen 250 und 500 Euro im Monat. Wenn das Au-Pair einen Sprachkurse besucht, der mindestens zehn Unterrichtsstunden pro Woche umfasst, kann das Kindergeld weiterlaufen.

Krankenversicherung

Solange man unter 23 Jahre alt ist und nicht mehr verdient als 485 Euro im Monat – oder 520 Euro, wenn man einen Minijob ausübt – kann man in der kostenlosen Familienversicherung bleiben. Wer hingegen mehr verdient und dabei fest angestellt ist, gilt als pflichtversichert und muss folglich die Hälfte der Sozialabgaben tragen, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.

„Am teuersten wird es, wenn junge Leute beim Jobben auf Honorarbasis arbeiten und damit als freiberuflich gelten“, sagt Hubloher. Dann müssen sie sich freiwillig krankenversichern, sofern sie mehr als 485 Euro verdienen. Es fällt ein Mindestbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 200 Euro im Monat an.

Auslandsschutz

„Sind längere Auslandsaufenthalte geplant, sollte man unbedingt eine private Krankenversicherung für Langzeitaufenthalte abschließen“, empfiehlt Hubloher. Die üblichen Auslandsreisekrankenversicherungen, die es schon ab zehn Euro im Jahr gibt, decken nur maximal sechs Wochen andauernde Reisen ab. Beiträge für Langzeitpolicen kosten je nach Reiseziel ab rund 400 Euro Beitrag im Jahr.

Kindergeld

Als Faustregel gilt, dass es Kindergeld für alle Beschäftigungen gibt, die etwas mit Bildung zu tun haben. Das gilt für Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale oder Ökologische Jahr und den Bundesfreiwilligendienst. Ebenso kann ein Sprachkurs als Au-Pair oder ein Praktikum einen Kindergeldanspruch auslösen. Abgedeckt sind auch Übergangszeiten von maximal vier Monaten zwischen Ausbildungsabschnitten, etwa zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn. Diese Ausbildungsabschnitte muss man belegen.

Abgaben und Steuern

Wer in der Auszeit viel Geld verdienen will, um länger auf Reisen zu gehen, muss bedenken, dass Sozialabgaben und womöglich auch Steuern anfallen. Es gilt ein Grundfreibetrag von 10 908 Euro im Jahr 2023 – alles, was darüber liegt, muss versteuert werden. „Das Problem sind oft nicht die Steuern, die relativ gering sind bei einem Einstiegssteuersatz von 14 Prozent“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Viel höher seien die Abzüge für Sozialabgaben. Bei einem Verdienst von 16 000 Euro im Jahr beispielsweise fallen rund 3300 Euro an Sozialabgaben an, aber nur 67 Euro an Steuern.

Wer nur ein paar Monate im Jahr arbeitet und in diesen sehr viel verdient, hat womöglich zu viel Steuern gezahlt. „Denn die monatliche Lohnsteuer wird so einbehalten, als würde man das ganze Jahr über so viel verdienen“, sagt Nöll. In diesem Fall lohnt es sich, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben und sich die zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen.

Mehr Informationen

Das mehrseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 54 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 8. Juni. Oder senden Sie einen mit 1,00 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,60 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Gap Year“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie schicken uns eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de.

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