LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Steuern fallen in Deutschland an

von Redaktion

Da Ihre beiden Enkel das Haus in Kroatien von ihrem Vater aufgrund dessen Todes geerbt haben, müssen sie grundsätzlich Erbschaftsteuer bezahlen. Die Kinder sind in Deutschland unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig, da beide zum Zeitpunkt der Erbschaft ihren Wohnsitz im Inland, also in Deutschland, haben. Das bedeutet, dass das im Ausland gelegene Grundstück der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt.

Bezüglich des geerbten Vermögens steht jedem Kind ein Freibetrag von 400 000 Euro zu. Was Sie und Ihre Enkel beachten sollten, ist, dass der Vorgang auch im Ausland, also in Kroatien, der Erbschaftsteuer unterliegen kann. Dies sollte jedoch mit einem Steuerberater vor Ort geklärt werden.

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