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Hat der Sohn Anspruch auf Pflichtteil?

von Redaktion

Renate G.: „Ein mir bekannter Witwer besitzt ein Bankguthaben von 20 000 Euro und eine Eigentumswohnung im Wert von etwa 500 000 Euro. Er hat seinen Sohn im Testament als Erben eingesetzt, aber bestimmt, dass die Wohnung sein Neffe als Vermächtnis bekommen soll. Es ist anzunehmen, dass der Sohn seinen Pflichtteil verlangt. Wie ist das dann, muss der Neffe an den Sohn 240 000 Euro bezahlen (also abzüglich der 20 000 Bargeld, die er ja geerbt hat? Oder hat der Sohn überhaupt Ansprüche gegenüber dem Neffen?“

Der Sohn Ihres Bekannten kann als Alleinerbe die Erbschaft ausschlagen, weil er mit einem Vermächtnis beschwert ist. Nur dadurch erlangt er einen Anspruch auf seinen Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Da die Ehefrau Ihres Bekannten bereits verstorben ist und es weitere Pflichtteilsberechtigte derzeit offensichtlich nicht gibt, beläuft sich der Pflichtteilsanspruch auf die Hälfte des Nachlasses, so dass ihm etwa 260 000 Euro zustünden. Die 20 000 Euro Bargeld muss der Sohn sich auf seinen Pflichtteilsanspruch nicht anrechnen lassen, weil er diese Erbschaft ja ausgeschlagen hat.

Seinen Pflichtteilsanspruch muss der Sohn gegen den Erben geltend machen. Wer Erbe wird, hängt davon ab, ob in dem Testament ein Ersatzerbe benannt wurde. Wurde keiner benannt, so ist der letzte Wille mit Hilfe von Auslegungsregeln auszulegen oder es greift die gesetzliche Erbfolge. Dieser Erbe jedenfalls wäre konfrontiert mit zwei Ansprüchen, einmal dem Pflichtteilsanspruch und dem Anspruch des Vermächtnisses. Hier sieht allerdings das Gesetz einen Vorrang des Pflichtteilsanspruches vor, weil wie Ihr Fall gerade zeigt, durch Vermächtnisse Pflichtteilsansprüche ausgehöhlt werden könnten. In diesem Sinne regelt das Gesetz, dass der Erbe und der Vermächtnisnehmer den Pflichtteilsanspruch vollständig übernehmen müssen und zwar im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Erwerb. In Höhe dieses Anteils, der etwa 250 000 Euro beträgt, kann der Erbe die Erfüllung des Vermächtnisses des Neffen verweigern.

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