Der bundesweite Streik ist abgewendet: Bahn und Eisenbahnergewerkschaft EVG verhandeln wieder (siehe MÜNCHEN). Weil der Streik aber erst auf den letzten Drücker vermieden wurde, dürfte es trotzdem zu Verspätungen und Zugausfällen kommen – etwa ein Drittel der Züge sollen nicht fahren. Außerdem wird bei Bayerns Regionalbahnen gestreikt. Welche Rechte Verbraucher haben.
Kann man Tickets bei Ausfall später nutzen?
Fällt ein Zug aus, kann man das Ticket für den Zug auch nach Streikende nutzen. Die Bahn rät davon allerdings ab, weil vor allem an Pfingsten viel Reiseverkehr erwartet.
Kann man alternative Züge wie den ICE nehmen?
Fällt ein Zug aus oder ist es absehbar, dass er mindestens 20 Minuten zu spät kommt, können Kunden auf alternative und auch teurere Verbindungen umsteigen, etwa IC, EC oder den ICE. Die Mehrkosten beziehungsweise die neue Fahrkarte müssen Kunden zunächst selbst zahlen. Die Rückerstattung kann man später im Fahrgastcenter, auf der Webseite der Bahn oder in der Bahn-App beantragen. Dafür braucht man die Fahrkarte und eine Bestätigung der Verspätung.
Ab wann erhält man Entschädigung von der Bahn?
Kommt ein Zug eine Stunde zu spät am Zielbahnhof an, kann man als Bahnkunde Entschädigung beantragen. Ist der Zug eine bis zwei Stunden zu spät, hat man Anspruch auf 25 Prozent des Ticketpreises, ab zwei Stunden bekommt man den halben Preis zurück. Fällt die Fahrt komplett aus, wird das Ticket komplett erstattet. Auch hier sollte man immer eine Bestätigung über Ausfall oder Verspätung vorlegen. Die Entschädigung kann man sich entweder auszahlen oder als Gutschein für die nächste Bahnreise gutschreiben lassen. Diese Regeln gelten bei der Bahn und bei den Bayerischen Regionalbahnen (BRB).
Kann man auch ein Taxi oder den Bus nehmen?
Gerade bei den Regionalbahnen gibt es oft keine alternativen Verbindungen. Für die Nutzung von Taxis oder Bussen gelten dort aber die gleichen strengen Regeln wie bei der Bahn: Taxi oder Bus fahren darf man im Grunde nur, wenn der letzte Zug des Tages ausfällt oder über eine Stunde verspätet ist. Und auch dann werden nur Kosten bis 80 Euro (BRB) beziehungsweise 120 Euro (DB) erstattet.
Und wer zahlt eine nötige Übernachtung?
Strandet man wegen eines Zugausfalls irgendwo oder scheitert die Heimreise von einem Urlaub oder einer Geschäftsreise, kann man Übernachtungskosten geltend machen. Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Bei der BRB werden dem Fahrgast „angemessene Übernachtungskosten erstattet“. Bei der Bahn kann man Kosten bis zu 120 Euro geltend machen. Musste man mehr Geld ausgeben, muss man die Originalbelege per Post einschicken – und vermutlich sehr gut begründen, warum die Ausgaben so hoch waren. Möglich ist, die Bahn gleich die Unterkunft samt Weg dorthin und zurück organisieren zu lassen. Denn das muss sie laut Verbraucherzentrale tun.
Was ist mit Zeitkarten wie dem Deutschlandticket?
Auch bei solchen Zeitkarten gibt es bei Ausfällen oder Verspätungen Erstattungen, aber nur kleine. Ab einer Stunde Verspätung können Inhaber des Deutschlandtickets 1,50 Euro fordern. Weil erst Beträge über vier Euro überwiesen werden, muss man mehrere Fälle auf einmal geltend machen. Wer eine Zeitkarte für den Fernverkehr hat, bekommt ab einer Stunde Verspätung fünf (2. Klasse) beziehungsweise 7,50 Euro (1. Klasse). Bei der Mobility Bahn Card 100 sind es zehn (2. Klasse) und 15 (1. Klasse) Euro.
ANDREAS HÖSS