Kein Ärger mit dem Mietwagen

von Redaktion

VON PERNILLA RAUH

Ein Mietwagen im Urlaub ist eine tolle Sache – kann aber auch viel Ärger bereiten. Die häufigsten Probleme entstehen beim Abholen und im Schadensfall. Doch auf was kommt es bei der Buchung an? Wo können zusätzliche Kosten lauern? Und wer zahlt für einen Schaden am Mietauto? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wo bucht man den Mietwagen am besten?

Mietwagen kann man entweder direkt am Urlaubsort, über ein Reisebüro oder im Internet buchen. Alexander Schnaars vom ADAC rät allerdings von der Buchung vor Ort ab. Denn: Der Vorteil einer online Buchung ist, dass in Ruhe verschiedene Angebote miteinander verglichen werden können. Die Stiftung Warentest empfiehlt hierfür die gängigen Vergleichsportale Check24.de, Billiger-mietwagen.de oder Mietwagen-check.de.

Worauf muss man bei der Buchung achten?

Die Buchung eines Mietwagens erfolgt normalerweise über ein Vermittlungsportal. Julia Zeller von der Verbraucherzentrale Bayern rät dazu, genau darauf zu achten, wer am Ende Vertragspartner ist. Geht etwas schief, haftet nämlich nicht die Vermittlungsseite, sondern der eigentliche Vermieter und Vertragspartner. Wer beispielsweise in Malaga einen Kleinwagen mieten möchte, zahlt rund 120 Euro pro Tag. Angebote, die deutlich günstiger sind, können sich im Schadensfall als Kostenfalle herausstellen. Deshalb sollte man gerade bei vermeintlichen Schnäppchen genau checken, ob Fallstricke bei den Mietbedingungen lauern, etwa zusätzliche Versicherungsgebühren oder Kilometerbegrenzungen.

Welche Zusatzkosten können drohen?

Falls eine Sonderausstattung wie zum Beispiel ein Navigationsgerät oder ein Kindersitz gewünscht wird, empfiehlt ADAC-Experte Schnaars, diese unbedingt vorab zu reservieren und eine schriftliche Bestätigung hierfür zu verlangen. Auch für zusätzliche Fahrer kann eine extra Gebühr erhoben werden. Oftmals wird eine Kreditkarte benötigt, die auf den Hauptfahrer ausgestellt ist. Falls eine solche nicht vorgelegt werden kann, können vor Ort hohe Zusatzkosten anfallen. Im Vertrag sollte auch geregelt sein, ob alle gefahrenen Kilometer inklusive sind.

Auf was muss man bei der Versicherung achten?

Hier sind sich die Experten von ADAC und Check24 einig: Am sinnvollsten ist eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Sie deckt alle Schäden ab und man muss keinen Geldbetrag zuzahlen. Hat man diesen Rundumschutz, hat der Vermieter vor Ort auch keinen Anreiz, bei der Abholung zusätzliche Versicherungen zu verkaufen. Wichtig ist, dass bei der Vollkaskoversicherung auch Glas, Reifen, Unterboden und das Dach des Autos mitversichert werden. Daniel Friedheim von Check24 empfiehlt, bei der Deckungssumme für die Versicherung mindestens eine Million Euro zu buchen.

Welche ist die günstigste Tankregelung?

Stiftung Warentest und Daniel Friedheim von Check24 empfehlen, den Wagen immer vollgetankt anzumieten und ebenso wieder zurückzugeben (Full to Full). So lassen sich Zusatzkosten am einfachsten vermeiden und es wird auch wirklich nur der eigene Verbrauch gezahlt.

Was sind die häufigsten Streitpunkte?

Laut Julia Zeller von der Verbraucherzentrale haben die meisten Beschwerden mit den Versicherungen zu tun. Oft werden den Urlaubern vor Ort Zusatzversicherungen angedreht. Die Vermietung legt diese Versicherungen teilweise in schlechtem Englisch oder in der jeweiligen Landessprache vor. Es wird dann behauptet, dass diese Versicherung sei unbedingt notwendig. Weiterer Streitpunkt: Es wird behauptet, das gebuchte Fahrzeug stehe nicht in der ausgewählten Kategorie zur Verfügung. Gegen einen Aufpreis kann aber eine höhere Kategorie gebucht werden. Verbraucher beschweren sich außerdem häufig darüber, dass Vermietungen vor Ort angeben, sie hätten noch keine Zahlung erhalten, obwohl der Kunde über Buchungs- oder Zahlungsbestätigung verfügt. Immer häufiger werden zudem sogenannte „No-Show” Gebühren erhoben, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb der gebuchten Abholzeit geholt wird. Problematisch kann dies sein, wenn zum Beispiel der Flieger Verspätung hat. Im schlimmsten Fall ist dann das Fahrzeug und das bereits gezahlte Geld weg. Deshalb auch immer darauf achten, dass das Zeitfenster für die Abholung nicht zu eng ist.

An wen kann man sich bei Streitfällen wenden?

Kommt es zu Streitigkeiten, gilt das Recht des Landes, in dem der Vertrag geschlossen wurde, erklärt Verbraucherschützerin Julia Zeller. Es ist also ausschlaggebend, wo das Auto gemietet wurde. Bei Problemen können sich Betroffene kostenfrei an die Schlichtungsstelle „European Car Rental Conciliation Service” (https://www.ecrcs.com) in Großbritannien wenden. Allerdings erfolgt die Schlichtung hier auf englisch. Die Unternehmen Europcar, Enterprise, AVIS, Budget, Maggiore, Hertz, Thrifty, Dollar, Alamo, National, Firefly und Sixt nehmen an diesen Schlichtungsverfahren teil. Bei Fahrzeugen, die in Deutschland gebucht wurden, kann die jeweilige Verbraucherzentrale des eigenen Bundeslandes weiterhelfen. Die bayrische Verbraucherzentrale München ist unter der Nummer 089/552790 erreichbar. Falls das Fahrzeug im europäischen Ausland gemietet wurde, ist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (07851/9914811) ein kostenloser Ansprechpartner, sagt ADAC-Experte Alexander Schnaars.

Wie kann späterer Ärger vermieden werden?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, möglichst alles genau zu dokumentieren. Das heißt sowohl den Buchungsvorgang, als auch den Zustand des Mietwagens sowie die Umstände und Vorkommnisse vor Ort möglichst genau festzuhalten. Hierfür ist es sinnvoll, bei der Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs Fotos vom Mietauto sowie vom Innenraum zu machen und sich den Zustand des Wagens schriftlich bestätigen zu lassen. Wenn die Vermietung Schäden am Fahrzeug geltend machen will, die bereits vorhanden waren, gibt es so die Möglichkeit des Widerspruchs. Der Vermieter muss dann nachweisen können, dass der Schaden nicht schon vorhanden war. Verursacht man selbst einen Schaden am Wagen, sollte man trotz Versicherungen ebenfalls genau dokumentieren, was kaputt ist – und was nicht. Und auch bei der Abgabe sollte klar geregelt sein, bis wann der Vermieter das Auto wieder auf dem Hof stehen haben will, damit nicht willkürlich ein zusätzlicher Tag bei der Miete berechnet werden kann. Im Zweifel nachhaken und schriftlich geben lassen.

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