Zunehmend mehr Ruheständler müssen eine Steuererklärung abgeben. Aber auch viele, die kurz vor der Rente stehen, wollen wissen, mit welchen Abzügen sie im Alter rechnen müssen. Wen bittet das Finanzamt zur Kasse, was sollte man zum Rentenstart wissen – ein Überblick von Finanztest sorgt für Klarheit.
Fakt ist: Berufstätige, die im Laufe des Jahres in Rente gehen, müssen so gut wie sicher für dieses Übergangsjahr eine Steuererklärung abgeben. Denn sie ist Pflicht, wenn man neben den Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit mehr als 410 Euro Rente bekommt. Denn diese Grenze wird meist schon mit den Altersbezügen im ersten Monat überschritten.
Anders sieht es aus, sobald man als Rentner in einem Kalenderjahr keinen Lohn oder kein Gehalt mehr bekommt. Dann ist die Abrechnung beim Finanzamt für alle steuerpflichtigen Einkommen oberhalb des aktuellen Grundfreibetrages Pflicht. Der liegt heuer bei 10 908 Euro, 2022 waren es noch 10 347 Euro. Für Ehepaare gilt jeweils der doppelte Betrag.
Da der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente für Neurentner von Jahr zu Jahr steigt, trifft die Steuerpflicht immer mehr Jüngere. Das gilt im Übrigen auch bei Pensionen und Zusatzrenten, denn auch hier schrumpfen die Ermäßigungssätze.
Nur-Rentner
Am einfachsten stellt sich die Frage nach der Steuerpflicht, wenn die gesetzliche Rente die einzige Einnahme im Alter ist: Dann bestimmt das Jahr des Renteneintritts die Höhe des steuerfreien Anteils. Bei allen, die 2022 in Rente gingen, liegt er bei 18 Prozent, bei allen, die heuer in Rente gehen nur noch bei 17 Prozent usw.
Ein Bespiel: Maria S. ist alleinstehend und im letzten Jahr in Rente gegangen. Das heißt, 82 Prozent ihrer Rente sind steuerpflichtig. In diesem Jahr darf sie mit voraussichtlich 13 400 Euro Rente rechnen. 82 Prozent davon sind 10 988 Euro. Davon kann sie pauschal 102 Euro Werbungskosten abziehen, damit bleiben 10 886 Euro steuerpflichtiges Einkommen. Doch da sie damit noch unter dem Grundfreibetrag von 10 908 Euro liegt, muss sie für 2023 keine Steuer- erklärung abgeben.
Nach Ablauf des ersten vollen Jahres in Rente ermittelt das Finanzamt für jeden anhand der Jahresrente einen persönlichen Steuerfreibetrag. Für Maria S. sind das 18 Prozent von ihren 13 400 Euro gesetzlicher Rente – also 2412 Euro. Dieser Steuerfreibetrag gilt im Regelfall auf Dauer.
Wichtig: Dieser Freibetrag ändert sich auch nicht, wenn die Renten steigen. Das heißt: Das Plus aus der meist jährlich anstehenden Erhöhung ist voll steuerpflichtig. Eine Erhöhung kann also dazu führen, dass auch Rentner, die bis dahin nicht steuerpflichtig waren, in die Abgabepflicht rutschen. Finanztest rät deshalb Senioren, nach jeder Rentenerhöhung zu prüfen, ob sie abgabenpflichtig geworden sind.
Zusatzeinnahmen
Kommen zur gesetzlichen Rente noch andere Einnahmen dazu, wird es komplizierter – auch, weil für verschiedene Renten (Private, betriebliche, Riester) unterschiedliche Steuerregeln gelten. Aber auch wenn man wegen weiterer Einkünfte über den Freibeträgen liegt, kann das Finanzamt leer ausgehen, wenn man über eine Steuererklärung eigene Ausgaben steuerlich geltend macht, wie Zum Beispiel Spenden, Gesundheitskosten oder Ausgaben für Handwerker und Haushaltshilfen. Steuerermäßigungen stehen außerdem auch jenen zu, die ihren Ehepartner oder die Eltern pflegen.
Und hier noch die Antworten auf die wichtigsten organisatorischen Fragen:
Ich gehe in Kürze in Rente, muss ich das Finanzamt informieren?
Nein. Die gesetzliche Rentenversicherung sowie weitere Versorgungsträger und private Versicherer melden dem Finanzamt, was sie ausgezahlt haben.
Kümmert sich die Rentenkasse darum, dass Steuern für meine Rente bezahlt werden?
Nein, das ist anders als im Berufsleben. Die Rentenversicherung zieht von der Bruttorente keine Steuer ab, sondern nur Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Schreibt das Finanzamt zu Rentenbeginn, ob man eine Steuererklärung machen muss?
Nein, das muss man selbst abklären – und dann, wenn nötig, eine Steuererklärung abgeben. Kommt dabei heraus, dass man keine Steuern zahlen muss, dann weiß das Amt Bescheid und man kann sich den Aufwand für die kommenden Jahre eventuell sparen.
Kann ich es einfach darauf ankommen lassen und warten, bis sich das Finanzamt meldet?
Das ist laut Finanztest keine gute Idee, da es immer wieder Finanzamt-Prüfungen gibt. Und wer seine Steuererklärung nicht pünktlich abgibt – ganz gleich ob mit oder ohne Aufforderung des Finanzamtes – dem drohen Verspätungszuschläge von 25 Euro für jeden zu spät abgegebenen Monat.
Wo finde ich die Daten zum Ausfüllen der Steuererklärung?
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung kann man eine „Rentenbezugsmitteilung“ beantragen, die alle steuerlich relevanten Daten enthält. Hat man sie einmal betragt, bekommt man sie in den kommenden Jahren automatisch.
Ich bin Rentner und meine Frau arbeitet. Sollen wir eine gemeinsame Steuererklärung machen?
Je nach Einkommen, so Finanztest, dürfte das häufig am günstigsten sein. Denn nur wenn man gemeinsam abrechne, könne man vom Ehegattensplitting profitieren – also vom günstigsten Steuertarif für Paare.
Wie viel darf man zur Rente noch dazuverdienen?
Für Bezieher eine Altersrente gibt es, im Gegensatz zu Vorruheständlern, keine Verdienstgrenze. Je nach Einkommen fallen aber Steuern an.
Tipp
Finanztest bietet unter der Internet-Adresse test.de/rentenbesteuerung einen kostenlosen Rechner an, mit dem Sie Ihre Steuerbelastung im Ruhestand überschlagen können.