Haben Sie den Makler gemeinsam beauftragt, so kann dieser die gesamte Gebühr von einem von Ihnen fordern, da Sie Gesamtschuldner sind. Das heißt, dass Sie die Gebühr gemeinschaftlich schulden. Wer von Ihnen wie viel tatsächlich zahlt, muss zwischen Ihnen und Ihrem Mann im Innenverhältnis geklärt werden.