Wenn man von seiner Bank Entgelte zurückverlangen möchte im Hinblick auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.4.2021 (Az.: XI ZR 26/20), muss man sich zunächst die Frage stellen, welchen in der Vergangenheit durch die Bank eingeführten Preisen und Preiserhöhungen man nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Die darauf bezogenen Zahlungen kann man grundsätzlich zurückverlangen. Wie weit zurück man sie fordern kann, hängt davon ab, wie man die Verjährungsfrist sieht. Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht von einer dreijährigen Verjährungsfrist, der Europäische Gerichtshof setzt bei seiner Rechtsprechung zu unwirksamen Klauseln hingegen keine Verjährung an. Die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest haben zu diesem Thema Musterbriefe auf ihren Internetseiten, die Verbraucher für ihr Rückforderungsverlangen gegenüber der Bank verwenden können. Wenn die Bank die Forderung ganz oder teilweise ablehnt, kann man sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Wichtig ist, dass der Kunde dort konkret vorträgt, was er von der Bank fordert.