Wie Kinder Finanzen lernen

von Redaktion

VON WOLFGANG MULKE

Eltern haben in der Regel selbst erfahren, wie schnell man Geld ohne eine echte oder ohne die gewünschte Gegenleistung loswerden kann. Die Kinder werden es zwangsläufig lernen müssen. Denn Fallen beim Umgang mit Geld lauern überall: beim Einkauf, bei gebührenpflichtigen Internetangeboten und durch eine Werbewelt, die unrealistische Wünsche weckt. Je früher die Finanzbildung beginnt, desto eher sind Kinder vor schlechten Entscheidungen gefeit.

Während das Thema in vielen anderen Ländern auf dem Stundenplan steht, fristet es in Deutschland eher ein Randdasein. Doch wann sollte damit begonnen werden? „So früh wie möglich“, antwortet die Soziologin Birgit Happel, Vorständin im Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz. „Eine gezielte Taschengeldgabe sollte ab dem Schuleintritt erfolgen“, rät sie.

Das Taschengeld

Der Umgang mit eigenem Geld übt für das spätere Leben. Das Taschengeld hilft zum Beispiel dabei, den Wert von Dingen einzuschätzen, teuer und preisgünstig zu unterscheiden. Für die Höhe gibt es keine feste Regel. Als Hilfestellung haben jedoch die Jugendämter eine Tabelle mit Richtwerten aufgestellt. Sie beginnt bei einem wöchentlichen Taschengeld von einem bis zwei Euro für Kinder im Alter von vier bis fünf. Acht- bis Neunjährige sollten vier bis fünf Euro erhalten, Ältere dann mit einem monatlichen Budget umzugehen lernen. Hier reicht die Spanne von 18 bis 20 Euro im Monat für Zehn- bis elfjährige bis zu knapp 80 Euro für 18-Jährige.

Die Höhe des Taschengelds richtet sich natürlich auch nach den finanziellen Möglichkeiten der Familie. Auch der Wohnort spielt eine Rolle. Das Eis kostet im Zentrum oft mehr als am Stadtrand, in einer wohlhabenden Stadt mehr als auf dem Land. Eltern können bei älteren Kindern auch andere Kosten, etwa für Schulmaterial oder auch Sportsachen in das Taschengeld integrieren. Die Höhe spielt nach Einschätzung des Deutschen Jugendinstituts gar nicht die entscheidende Rolle. „Viel wichtiger ist, dass Kinder in regelmäßigen Abständen eine kleine Summe unaufgefordert und unabhängig von ihrem Verhalten bekommen, über das sie frei verfügen können“, erläutern die Experten. Frei verfügen heißt auch, dass sich Eltern nicht über aus ihrer Sicht unsinnige Ausgaben aufregen sollten. Auch das sind wichtige Erfahrungen für das Kind.

Ein Aspekt sind auch regelmäßige Geldgeschenke, beispielsweise der Großeltern. Da kann das Taschengeld auch schmaler ausfallen, um den Anreiz zum verschwenderischen Umgang damit zu mindern.

Das erste Konto

Ein erstes eigenes Konto gehört mittlerweile auch zur Grundausstattung des Nachwuchses. Einen idealen Zeitpunkt für die Eröffnung gibt es nicht. Die Stiftung Warentest hält ein Konto ab dem siebten Lebensjahr für sinnvoll. Beim Bankbesuch müssen beide Eltern beim ersten Mal mitgehen. Angebote für Jugendkonten haben die meisten Banken. Allerdings sind nicht alle kostenlos. So rät die Stiftung zu einem Institut, dass keine Gebühren erhebt. „Wichtig ist, dass die Bank genügend Geldautomaten zum kostenlosen Geldabheben bietet“, sagen die Verbraucherschützer. Denn an institutsfremden Automaten werden schnell fünf Euro pro Abhebung verlangt. Da ist das Taschengeld oder Ersparte schnell für nichts ausgegeben. Ein Tipp ist auch, dass ältere Kinder auf Reisen im Ausland kostenlos an Automaten an ihre Ersparnisse kommen können.

Die Schuldenfrage

Die Jugendkonten werden ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Ist es leer, kann das Kind nichts mehr abheben, mit einer Debitkarte oder dem Smartphone bezahlen. Die Debitkarten gibt es meist zum Konto dazu, oft auch kostenlos. Es handelt sich dabei um Prepaidkarten, vereinfacht gesagt Kreditkarten, die nur mit einem Guthaben auf dem Konto verwendet werden können. Ein Dispokredit, der Erwachsenen schnell eingeräumt wird, ist für Kinder tabu.

Das erste Depot

Der Aufbau eines eigenen Vermögens kann gar nicht früh genug beginnen. Schon mit kleinen monatlichen Beträgen lässt sich im Verlauf der Jahre eine beträchtliche Summe ansparen. Mit einem Kinderdepot kann der Nachwuchs zum Beispiel regelmäßig Einzahlungen von Eltern oder Verwandten gewinnbringend in Indexfonds, so genannte ETFs, anlegen. Bis zur Volljährigkeit sammelt sich dann ein Startkapital an, mit dem beispielsweise eine Ausbildungszeit finanziert werden kann. Eltern sollten vor der Eröffnung eines Depots für das Kind bei der Bank nachfragen, welche Unterlagen sie dazu mitbringen müssen. Neben dem Personalausweis wird dafür oft auch die Geburtsurkunde verlangt. Bei Alleinerziehenden sollte ein Nachweis des Sorgerechts vorliegen.

Die Eltern dürfen das Vermögen im Depot verwalten, aber nicht für sich selbst nutzen. Das gilt in der Regel auch im Falle einer Privatinsolvenz. Mit einem Freistellungsauftrag kann die Abführung von Steuern vermieden werden, sofern die Kapitalerträge die Grenze von 1000 Euro nicht übersteigen.

Einen Haken kann das Depot auf den Namen des Kindes später beim Studium haben. Übersteigt das Vermögen den Wert von 15 000 Euro, gibt es keinen Bafög-Anspruch mehr.

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