Ihre Frage zeigt beispielhaft, wie wichtig es ist, die Gestaltung eines Testaments mit den Anforderungen an die Steuerfreiheit des sogenannten selbst genutzten Familienheims abzustimmen. Letztlich gibt es in Ihrem Beispiel aber eine einfache Lösung: Die Eltern setzen sich zumindest für das Grundstück wechselseitig zu Erben ein, sodass der Überlebende steuerfrei erbt. Erst beim zweiten Erbgang erhält dann das Kind die gesamte Immobilie, sodass es dort einziehen kann und somit die wichtigste Voraussetzung für die Steuerbefreiung erfüllen kann. Wichtig zu wissen ist auch, dass die 6-Monats-Frist nicht in Stein gemeißelt ist, nach der Rechtsprechung kann die Steuerbefreiung im Einzelfall auch gegeben sein, wenn diese von der Finanzverwaltung aufgestellte Faustregel überschritten wird. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Einzug sich wegen Streitigkeiten mit Miterben verzögert oder wenn sich bauliche Sanierungsmaßnahmen wegen Handwerkermangels verzögern. Zu Ihrer Zusatzfrage: Dieser Fall ist unproblematisch, die Steuerbefreiung kann erst recht in Anspruch genommen werden, wenn das Kind ohnehin beim Erbfall schon dort lebt.