Verdient ein Unterhaltspflichtiger weniger, weil er nach einer Kündigung den Job wechseln musste, kann sich das auch auf die Höhe des Unterhalts auswirken. Allerdings muss man dann damit rechnen, dass von einem Gericht geprüft wird, ob die Leistungsminderung selbst verschuldet wurde. Darauf weist de
Dieser Artikel (ID: 1863136) ist am 05.06.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26).