Verdient ein Unterhaltspflichtiger weniger, weil er nach einer Kündigung den Job wechseln musste, kann sich das auch auf die Höhe des Unterhalts auswirken. Allerdings muss man dann damit rechnen, dass von einem Gericht geprüft wird, ob die Leistungsminderung selbst verschuldet wurde. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Az: 5 UF 44/22) hin.
Konkret wollte eine Frau nicht akzeptieren, dass ihr Ex-Mann aufgrund seines geringeren Einkommens bei der neuen Arbeitsstelle weniger zahlen würde. Sie behauptete, ihr Mann habe die Kündigung provoziert. Das freilich konnte sie nicht beweisen, so blieb es beim reduzierten Unterhalt.