Ist das Geh- und Fahrtrecht im Grundbuch nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt und ist auch sonst nichts anderweitiges vereinbart worden, kann es auch von anderen Personen als Ihnen ausgeübt werden, wenn diese Personen zu Ihnen in einer besonderen Beziehung stehen. Das bedeutet, dass also auch Handwerker etc., die beispielsweise für die Wartung Ihrer Heizungsanlage zuständig sind, den Weg zu Ihrer Heizung nutzen können. Ihr Nachbar ist dafür verantwortlich, dass Sie den Weg ungehindert so nutzen können, wie es vereinbart wurde. Er darf Ihnen somit das Erreichen und vor allem die Nutzung Ihrer Heizungsanlage nicht unnötig erschweren. Und zur ordnungsgemäßen Nutzung der Heizung gehört nun mal auch, dass sie hin und wieder von Fachkräften gewartet beziehungsweise Öl nachgeliefert wird. Wir raten Ihnen, sich mit Ihrem Nachbarn zusammenzusetzen und zu versuchen eine Lösung mit ihm zu finden. Wollen Sie einen rechtlichen Weg einschlagen, sollten Sie sich vorab von einem Rechtsanwalt oder einem Eigentümerverein hierzu beraten lassen.