LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Mit Nießbrauch viel Steuern sparen

Karl-Heinz F.: „Meine Frau und ich wollen eine Immobilie, die uns je zur Hälfte gehört, an unsere Kinder als Schenkung mit Vorbehaltsnießbrauch übertragen. Der Vorbehaltsnießbrauch soll bis zum Tod des länger Lebenden gelten. Wenn ich oder meine Frau sterben, muss sich dann der länger lebende Elternteil den halben Nießbrauch als Erbschaft anrechnen lassen? Wie ist das steuerlich, wenn der zweite Elternteil stirbt?

Wer einen mit einem Nießbrauch belasteten Gegenstand erwirbt, ist am Tag der Schenkung nur um den Betrag bereichert, der sich aus dem Wert des Gegenstands abzüglich des Kapitalwerts des Nießbrauchs errechnet. Letzterer bemisst sich aus dem Jahresmietwert multipliziert mit der voraussichtlichen Leben

Mittwoch, 17. Dezember 2025

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