Obwohl die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen bundesweit am 31. Januar und in Bayern am 30. April dieses Jahres endete, fehlen offenbar noch immer rund vier Millionen Erklärungen. Wie der Berliner „Tagesspiegel“ am Samstag berichtete, schicken die meisten Finanzverwaltungen den säumigen Steuerzahlern jetzt Erinnerungen, verbunden mit einer meist vierwöchigen Frist. Auf Verspätungszuschläge – möglich wären 25 Euro pro Monat – oder Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro verzichteten die Finanzämter bislang.
Laut dem Bericht wurden säumige Immobilienbesitzer bisher unter anderem in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommer und Nordrhein-Westfalen angeschrieben. Wer trotz Aufforderung nicht reagiert, muss mit finanziellen Nachteilen rechnen. „Wird die Grundsteuererklärung nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlage adäquat schätzen“, heißt es im Düsseldorfer Finanzministerium. Gleiches drohe in Thüringen. Hinzu komme: „Eine Schätzung vom Finanzamt entbindet nicht von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung“, sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums. Der Bund der Steuerzahler rät Betroffenen, bei Problemen das Finanzamt zu kontaktieren und um Fristverlängerung zu bitten. In aller Regel werde das Finanzamt der Bitte um Fristverlängerung entsprechen, sagte Daniela Karbe-Geßler vom Steuerzahlerbund der Zeitung. „Den Kopf in den Sand zu stecken, ist keine Lösung.“ afp