Bei Buchung einer Pauschalreise sollte man darauf achten, dass der Reisebestätigung ein Reisesicherungsschein beigefügt ist. Denn dieser schützt bei einer möglichen Insolvenz des Reiseveranstalters. Zwar kommt das nach Angaben der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer nur selten vor. Dennoch:
Dieser Artikel (ID: 1867249) ist am 13.06.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).