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Bank will plötzlich Geld für Kontoauszüge

von Redaktion

Einfach eine Gebühr erheben, das dürfen die Banken nicht. Es handelt sich um eine Vertragsänderung, wenn die Gebühr neu eingeführt wird. Hierfür muss, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, ein ausdrückliches und auch ein bewusstes Einverständnis des Kunden vorliegen.

Die Bank muss dem Kunden also vorher mitteilen, dass sie die Geschäftsbedingungen ändern und eine Gebühr für die Nutzung des Kontoauszugsdruckers in das Preisverzeichnis aufnehmen möchte. Die Mitteilung kann über den Kontoauszug oder per Brief erfolgen. Dann braucht sie noch seine Zustimmung. Verweigert der Kunde diese durch Schweigen oder macht er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, ist die erhobene Forderung unrechtmäßig. Der Kunde kann die Gebühr zurückfordern.

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