Die Deutsche Rentenversicherung hat eine Beispielrechnung erstellt, aus der hervorgeht, wie die Altersbezüge nach einer Scheidung ausgeglichen werden. Angenommen wird folgender Fall: Michael S. hat in 36 Jahren Ehe (vom 1. August 1986 bis 31. Juli 2022) in der gesetzlichen Rentenversicherung 22,2099 Entgeltpunkte (entspricht 800 Euro Rente) erwirtschaftet. Hiervon muss er die Hälfte abgeben. Seiner geschiedenen Frau Corinna S. werden also 11,1050 Entgeltpunkte (entspricht 400 Euro) in der Rentenversicherung gutgeschrieben. Corinna S. hat ihrerseits als Bundesbeamtin in der Ehezeit 400 Euro Pension erwirtschaftet. Auch sie muss die Hälfte abgeben. Ihrem Mann werden 200 Euro Pension in der Beamtenversorgung gutgeschrieben. sh