Otto: Inkasso rechtswidrig

von Redaktion

Das Inkasso-Gebaren des Otto-Group-Unternehmens EOS Investment GmbH ist laut einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts rechtswidrig. Die Richter gaben der Musterfeststellungsklage statt. Bislang lässt sich die EOS Investment GmbH offene Forderungen von Unternehmen der Otto Group und Drittunternehmen abtreten, zieht sie dann aber nicht selbst ein, sondern überlässt dies dem Schwesterunternehmen EOS Deutscher Inkasso-Dienst. Die dafür entstehenden Inkassokosten stellt sie dann den säumigen Verbrauchern in Rechnung. Nach Überzeugung des Gerichts stellen diese Kosten tatsächlich keinen ersatzfähigen Verzugsschaden der Beklagten dar. Entsprechend müssten die in der Musterfeststellungsklage Benannten die von ihnen verlangten Inkassokosten auch nicht zahlen und könnten bereits geleistete Zahlungen jetzt zurückfordern.

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