LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Greift die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung beträgt pro Bank und pro Person 100 000 Euro. Haben Eheleute ein sog. Gemeinschaftskonto, dann ist dieses in Höhe von 200.000 EUR geschützt. Aber auch nur dann, wenn nicht einer von beiden nicht noch ein weiteres Konto bei der gleichen Bank unterhält. Hat wie in Ihrem Fall de