Die Einlagensicherung beträgt pro Bank und pro Person 100 000 Euro. Haben Eheleute ein sog. Gemeinschaftskonto, dann ist dieses in Höhe von 200.000 EUR geschützt. Aber auch nur dann, wenn nicht einer von beiden nicht noch ein weiteres Konto bei der gleichen Bank unterhält. Hat wie in Ihrem Fall der Ehemann alleine ein Konto, etwa ein Sparkonto, mit einem Guthaben von 50 000 Euro und die Ehefrau alleine ein Sparkonto mit 150 000 Euro Guthaben, dann werden die Einlagen nicht zusammengerechnet. Die Ehefrau wäre mit 50 000 Euro im Risiko. Die Faustformel lautet: Jeder hat 100 000 Euro Einlagenschutz pro Bank, egal ob verheiratet oder alleinstehend. Deshalb gilt: wer Sparguthaben über 100 000 Euro besitzt sollte diese zur Sicherheit auf mehrere Banken verteilen.