LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Übertragung mit Nießbrauch
Sie planen eine lebzeitige Übertragung Ihrer Immobilie an Ihre beiden Söhne unter Nießbrauchvorbehalt. Dieser Vertrag ist notariell zu beurkunden. Dabei sollten Sie unbedingt daran denken, dass Sie in diesem Vertrag Rückforderungsrechte mit aufnehmen, die Ihnen beiden als Schenker das Recht einräume