RECHT

Einsicht reduziert Bußgeld

von Redaktion

Einsicht und ein positives Verhalten können nach Verkehrsverstößen eine Reduzierung der Regelgeldbuße bringen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Eilenburg (Az.: 8 OWi 950 Js 67934/21), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Im konkreten Fall griff ein Mann während der Fahrt zum Handy, was zu einer Regelgeldbuße von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg führen sollte. Dagegen legte der Mann Einspruch ein, ohne allerdings die Tat an sich zu bestreiten. Er nahm zudem an einer dreistündigen verkehrspsychologischen Schulung teil. Das führte dazu, dass die Regelgeldbuße von 100 auf 55 Euro sank. Außerdem bekam der Mann doch keinen Punkt in Flensburg.  dpa

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