Höhere Pfändungsfreigrenzen

Ab dem 1. Juli 2023 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Der sogenannten Pfändungstabelle zufolge beträgt der unpfändbare Grundbetrag für Nettoeinkommen dann monatlich 1409,99 Euro. Bislang beträgt die Grenze 1339,99 Euro. Beim Pfändungsschutzkonto wird zudem der Grundfreibetrag von 1340 Euro auf 1410

Samstag, 20. Dezember 2025

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