Höhere Pfändungsfreigrenzen

von Redaktion

Ab dem 1. Juli 2023 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Der sogenannten Pfändungstabelle zufolge beträgt der unpfändbare Grundbetrag für Nettoeinkommen dann monatlich 1409,99 Euro. Bislang beträgt die Grenze 1339,99 Euro. Beim Pfändungsschutzkonto wird zudem der Grundfreibetrag von 1340 Euro auf 1410 Euro erhöht. Tätig werden müssen Betroffene dafür in der Regel nicht: Die Anpassung an die neuen Grenzen vollziehen Banken und Sparkassen bei Lohn- und Kontopfändungen automatisch, wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt. Auch Arbeitgeber und Sozialleistungsträger sind verpflichtet, die neuen Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen.

Individuelle Freibeträge, die per Gericht oder Vollstreckungsstelle öffentlicher Gläubiger festgesetzt werden, müssen Schuldner selbst ändern lassen. Die Freigrenzen werden von der Regierung jährlich angepasst.  dpa

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