Wer vom deutschen Arbeitgeber entsendet wird und zeitlich begrenzt im Ausland arbeitet, ist in der Regel auch dort gesetzlich unfallversichert – wenn der Arbeitgeber weisungsbefugt bleibt und weiterhin das Gehalt zahlt. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hin. Innerhalb des Europ
Dieser Artikel (ID: 1875719) ist am 27.06.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).