Wer vom deutschen Arbeitgeber entsendet wird und zeitlich begrenzt im Ausland arbeitet, ist in der Regel auch dort gesetzlich unfallversichert – wenn der Arbeitgeber weisungsbefugt bleibt und weiterhin das Gehalt zahlt. Darauf weist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hin. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz gilt der Versicherungsschutz demnach in der Regel maximal 24 Monate. dpa