RECHT

Fettabsaugung von Steuer absetzbar

Eine Fettabsaugung kann von der Steuer absetzbar sein. Dies gilt im Falle einer krankhaften Fettvermehrungsstörung (Lipödem) und ab dem Jahr 2016, wie der Bundesfinanzhof mitteilte. Damals wurden die Kosten für diese Behandlung bei Lipödemen nicht von den Krankenkassen übernommen. Derzeit zahlen Kas

Samstag, 20. Dezember 2025

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