Eine Fettabsaugung kann von der Steuer absetzbar sein. Dies gilt im Falle einer krankhaften Fettvermehrungsstörung (Lipödem) und ab dem Jahr 2016, wie der Bundesfinanzhof mitteilte. Damals wurden die Kosten für diese Behandlung bei Lipödemen nicht von den Krankenkassen übernommen. Derzeit zahlen Kas
Dieser Artikel (ID: 1877933) ist am 30.06.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).