Laut Sachverhalt haben Sie derzeit eine Lebensversicherung auf Ihr eigenes Leben abgeschlossen und die Summe würde momentan auch an Sie ausbezahlt werden. Sie sind also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Bezugsberechtigte. Im Todesfall würde die Versicherungssumme momentan in die Erbmasse fallen. Die Steuerfreiheit, die Sie ansprechen, bezieht sich unserer Vermutung nach nur auf die Einkommensteuer. Nun möchten Sie das Bezugsrecht auf Ihre Partnerin übertragen. Nur die Übertragung des Bezugsrechts stellt noch keinen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang dar, dieser wird erst mit der Auszahlung an Ihre Partnerin verwirklicht. Im Falle Ihres Todes und der Auszahlung der Versicherung an Ihre Partnerin wäre die Versicherungssumme dann zu versteuern. Anders wäre der Fall, wenn Sie die gesamte Lebensversicherung, also nicht nur das Bezugsrecht, an Ihre Partnerin übertragen. Ihre Partnerin wäre dann sowohl Versicherungsnehmerin als auch Bezugsberechtigte. Hier würde ein schenkungsteuerlicher Vorgang vorliegen, bei welchem gegebenfalls auch Schenkungsteuer anfällt.
Allerdings gibt es Freibeträge, die die Bereicherung des Erwerbers mindern. Die Freibeträge und Steuersätze hängen unter anderem von der Verwandtschaftsbeziehung zwischen den Beteiligten ab.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Übertragung des Bezugsrechts auf eine andere Person noch keine Schenkungsteuer auslöst, aber durchaus die Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall. Eine professionelle Beratung ist in diesem Fall empfehlenswert.