Mieterinnen und Mieter müssen keine höhere Miete zahlen, wenn Rauchmelder in ihrer Wohnung ausgetauscht werden. Das sei keine Modernisierungsmaßnahme, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung mit. Im konkreten Fall hatte die Vermieterin einer Wohnung zunächst gemietete Rauchmelder einbauen lassen. Nach einigen Jahren kaufte sie eigene Geräte und tauschte die vorhandenen aus. Dafür verlangte sie eine höhere Miete, die die Bewohner nicht zahlen wollten. Der BGH gab den Mietern nun Recht. Nach der Rechtsprechung des BGH verbessern Vermieterinnen und Vermieter eine Wohnung, wenn sie die Räume mit Rauchmeldern ausstatten. Für diese Modernisierung können sie mehr Geld verlangen. Wenn aber vorhandene Rauchmelder durch gleichwertige Geräte ersetzt werden, werte das die Wohnverhältnisse nicht auf, schreiben die Richter im Urteil. Dafür gebe es keinen Anspruch auf eine höhere Miete. Dass die Mieter für die ursprünglichen Geräte noch nicht mehr gezahlt hatten, ändere nichts daran.