Elektronische Geräte dürfen am Steuer nur bedient werden, wenn sie dazu nicht in die Hand genommen werden müssen. Per Sprachsteuerung ist das Ganze erlaubt. Grundsätzlich muss dafür ein flüchtiger Blick ausreichen. Das gilt aber nicht nur für Han-dys, Smartwatches und Co. sondern etwa auch für insta
Dieser Artikel (ID: 1883016) ist am 08.07.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).