Elektronische Geräte dürfen am Steuer nur bedient werden, wenn sie dazu nicht in die Hand genommen werden müssen. Per Sprachsteuerung ist das Ganze erlaubt. Grundsätzlich muss dafür ein flüchtiger Blick ausreichen. Das gilt aber nicht nur für Han-dys, Smartwatches und Co. sondern etwa auch für installierte Navigations- und Bediengeräte mit Touchscreen im Auto. Verboten ist dem Fahrer etwa die händische Eingabe eines Ziels im Navi während der Fahrt, so der Auto Club Europa (ACE). Lassen sich wichtige Autofunktionen wie Scheibenwischer, Heizung oder Licht über Touchscreens steuern, ist das erlaubt. Aber auch nur, wenn der Blick dafür nur kurz von der Straße genommen wird.