Bei der Installation einer Solaranlage handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Diese kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit beschließen. Hinsichtlich der Kostentragung einer baulichen Veränderung gilt grundsätzlich, dass nur jene Eigentümer, welche zustimmen, auch die Kosten zu tragen haben.
Anders ist die Situation allerdings, wenn bei der Beschlussfassung eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit (mehr als zwei Drittel der Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile) erreicht wird oder wenn die Maßnahme sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums, wobei hier von zirka zehn Jahren ausgegangen werden kann, amortisiert. In den letztgenannten Fällen müssen alle Eigentümer entsprechend ihren Miteigentumsanteilen die Kosten der Maßnahme tragen. Dass die Kosten einer Solaranlage sich in wenigen Jahren amortisieren, ist durchaus im Bereich des Möglichen. Die konkrete Kalkulation von Kosten und Nutzen muss am Einzelfall betrachtet werden. Auf das Alter der jeweiligen Eigentümer kommt es dabei aber nicht an.